Studien
Transformationsplan Wärmenetz: Inhalt, technischer Ablauf und rechtliche Einordnung
Der Begriff Transformationsplan Wärmenetz ist spezifisch für Deutschland und stammt unmittelbar aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). In Österreich und der Schweiz ist der Begriff dagegen in amtlichen Dokumenten nicht gebräuchlich: Österreich arbeitet mit dem Begriff “Wärmeplan” und dem rechtlichen Instrument “Energieraumplan” auf Landesebene, die Schweiz mit der “Wärmestrategie 2050” des Bundesamts für Energie, kantonalen Energierichtplänen sowie Vor- und Machbarkeitsstudien für thermische Netze. Das inhaltliche Grundanliegen – die Dekarbonisierung leitungsgebundener Wärmeversorgung mit klaren Zwischenzielen – ist in allen drei Ländern vergleichbar, die Begrifflichkeit und der rechtliche Rahmen unterscheiden sich jedoch.
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf die Rechtslage und Förderpraxis in Deutschland, wo ein Transformationsplan Wärmenetz das zentrale Planungsdokument ist, mit dem Betreiber bestehender Fernwärme- und Nahwärmenetze nachvollziehbar herleiten, wie ihr Netz bis spätestens 2045 treibhausgasneutral wird. Er beschreibt den Ist-Zustand der Erzeugung, das technische Zielbild 2045 und die konkreten Wegmarken in den Jahren 2030, 2035 und 2040. Dieser Beitrag beschreibt, was ein Transformationsplan inhaltlich enthalten muss, wie die Transformationsplanung methodisch – von der Datenerhebung bis zur thermo-hydraulischen Simulation – abläuft und welche Rolle die Anlagesimulation dabei spielt.
In einem separaten Fachbeitrag Transformation von Energiezentralen ist ergänzend der Unterschied und die Gemeinsamkeiten zwischen dem Transformationsplan Wärmenetz als Planungsdokument und der Transformation der Energiezentrale als technischer Umsetzung detaillierter beschrieben.

Transformationsplan Wärmenetz: was ist das genau?
Ein Transformationsplan Wärmenetz ist ein technisch-wirtschaftliches Konzept für ein bestehendes Wärmenetz, das den Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2045 nachvollziehbar dokumentiert – inklusive Ist-Analyse, Potenzialermittlung erneuerbarer Wärmequellen, Soll-Zustand und einem mit Zwischenzielen versehenen Umsetzungspfad.
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA und wird dort in Modul 1 klar von der Machbarkeitsstudie abgegrenzt: Die Machbarkeitsstudie prüft die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit eines neu zu errichtenden Wärmenetzes, der Transformationsplan hingegen bezieht sich auf das Zielbild eines bereits bestehenden Netzes. Beide Dokumente orientieren sich laut BAFA in ihrer Detailtiefe an der Leistungsphase 1 der HOAI und enthalten bereits erste Vorbetrachtungen und eine Grundlagenermittlung.
Wichtig für die Abgrenzung: Nicht jede Netzerweiterung zählt als Transformation. Nach der BEW-Förderlogik gilt eine Erweiterung nur dann als Transformation eines Bestandsnetzes, wenn mehr als 20 Prozent der Wärmeeinspeisemenge des erweiterten Teils bereits aus dem bestehenden Netz stammen. Handelt es sich um weniger als 20 Prozent, wird die Maßnahme förderrechtlich als Neubau behandelt und benötigt statt eines Transformationsplans eine Machbarkeitsstudie.
Transformationsplan oder Machbarkeitsstudie: Welches Dokument ist erforderlich?
Die Faustregel ist einfach: Wer ein bestehendes Netz dekarbonisieren will, braucht einen Transformationsplan. Wer ein neues Netz errichtet oder ein Bestandsnetz so stark erweitert, dass der neue Teil überwiegend eigenständig versorgt wird, braucht eine Machbarkeitsstudie.
Beide unterscheiden sich auch in den technischen Mindestanforderungen. Für Machbarkeitsstudien gilt beispielsweise, dass das neue Netz im Vorlauf zu keinem Zeitpunkt 95 °C überschreiten darf und der Anteil gas- oder ölbefeuerter Kesselanlagen 10 Prozent nicht übersteigt. Bei Transformationsplänen für Bestandsnetze sind vergleichbare Grenzwerte vorgesehen, ein höheres Temperaturniveau im Zielbild 2045 muss dort jedoch gesondert begründet werden – ein Zugeständnis an die technische Realität gewachsener Fernwärmenetze mit hohen historischen Vorlauftemperaturen.
Wer braucht einen Transformationsplan Wärmenetz – und warum?
Einen Transformationsplan benötigt jeder Betreiber eines Bestandswärmenetzes, der technisch nachweisen will (oder muss), wie sein Netz den Weg zur Treibhausgasneutralität erreicht.
Die gesetzliche Grundlage liefert das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Nach § 32 Absatz 1 WPG ist jeder Betreiber eines Wärmenetzes, das nicht bereits vollständig mit erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird, verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 einen sogenannten Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen, der zuständigen Behörde vorzulegen und auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an diesen Fahrplan – unter anderem eine Ist-Zustandsanalyse und eine Darstellung des geplanten Ausstiegs aus fossil befeuerten KWK-Anlagen – sind in Anlage 3 zu § 32 WPG im Detail geregelt.
Nach § 32 Absatz 2 Nummer 2 WPG entfällt diese gesetzliche Vorlagepflicht, wenn für das Netz bereits ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie vorliegt, der bzw. die vom BAFA im Rahmen von Modul 2 der BEW-Richtlinie durch einen bestandskräftigen Förderbescheid bis spätestens 31. Dezember 2026 gebilligt wurde. Für sehr kleine Netze bis 1 Kilometer Länge entfällt die Pflicht nach § 32 Absatz 3 WPG ohnehin. Für Stadtwerke ist das ein doppelter Anreiz: Der Transformationsplan ist zugleich Fördervoraussetzung für die anschließende systemische Förderung (Modul 2) beziehungsweise für geförderte Einzelmaßnahmen (Modul 3) und erfüllt gleichzeitig die eigenständige gesetzliche Pflicht aus § 32 WPG.
Auf Länderebene kommen mitunter zusätzliche Vorgaben hinzu: In Baden-Württemberg etwa verpflichtet das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) zu einer kommunalen Wärmeplanung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und erkennt Transformationspläne nach BEW ausdrücklich als Erfüllung dieser Pflicht an, wie eine Übersicht der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg zu den Leistungsverzeichnissen für Transformationspläne darlegt.
Was muss ein Transformationsplan eines Wärmenetzes enthalten?
Ein vollständiger Transformationsplan gliedert sich in fünf inhaltliche Bausteine: die Ist-Analyse des Wärmenetzes, die Potenzialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme, die Soll-Analyse des Zielnetzes, die Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsbetrachtung sowie den eigentlichen Pfad zur Treibhausgasneutralität mit konkreten Wegmarken.
Ist-Analyse des Wärmenetzes
Erfasst werden unter anderem die hydraulische Betriebsweise und Druckniveaus, Vor- und Rücklauftemperaturen, Netzart und Rohrdimensionen, Leitungslängen, Dämmstandard, Anzahl und Betriebsweise vorhandener Wärmespeicher sowie Leistung, Energieträger und Wärmeeinspeisemenge jeder einzelnen Erzeugungsanlage. Ergänzend braucht es eine Wärmebedarfsermittlung auf Kundenebene – differenziert nach Wohn-, Gewerbe- und Industriekunden – sowie eine räumliche Darstellung des Versorgungsgebiets, üblicherweise als GIS-Datensatz.
Potenzialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme
Für jede infrage kommende Wärmequelle – Solarthermie, oberflächennahe und tiefe Geothermie, Umweltwärme aus Luft, Grund-, Fluss- oder Abwasser sowie Biomasse – muss die tatsächliche Verfügbarkeit vor Ort geprüft werden. Bei Geothermie zählt dazu die Einschätzung des Fündigkeitsrisikos, bei Solarthermie die Verfügbarkeit geeigneter Flächen inklusive Gesprächen mit Flächeneigentümern, bei industrieller Abwärme eine konkrete Beschreibung von Wärmemenge, Temperaturniveau und Produktionsabhängigkeit der Quelle.
Soll-Analyse des Zielnetzes
Hier wird die künftige Erzeugerstruktur inklusive Übergabestationen und technischer Netzparameter beschrieben – häufig gestützt durch eine thermo-hydraulische Simulation. Zentraler Bestandteil ist außerdem der rechnerische Vergleich von Primärenergie- und CO₂-Einsparung zwischen Ist- und Soll-Zustand.
Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzept
Investitionssummen je Komponente, laufende Betriebs- und verbrauchsgebundene Kosten sowie eine Risikoanalyse münden in eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die aufzeigt, wie die Transformation finanziert werden soll – inklusive der angestrebten Förderkulisse.
Pfad zur Treibhausgasneutralität mit Wegmarken 2030 / 2035 / 2040 / 2045
Für jede dieser vier Zeitmarken wird tabellarisch dargelegt, wie sich unter anderem der Anteil erneuerbarer Energien ohne Biomasse, der Biomasseanteil, der Abwärmeanteil, der Anteil wasserstoffbefeuerter Anlagen sowie der verbleibende Anteil gas- und ölbefeuerter Kessel- und KWK-Anlagen entwickelt – zusammen mit den dafür jeweils notwendigen technischen Maßnahmen.
Bei der Erstellung sind zudem netzgrößenabhängige Grenzwerte zu beachten: Für kleine Netze bis 20 Kilometer Trassenlänge kann der Biomasseanteil im Zielbild 100 Prozent betragen, für mittelgroße Netze zwischen 20 und 50 Kilometern maximal 25 Prozent und für große Netze über 50 Kilometer nur noch maximal 15 Prozent. Förderfähig sind zudem grundsätzlich nur Netze, die mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten versorgen.
Wie läuft die Transformationsplanung fachlich ab?
Methodisch folgt eine Transformationsplanung einem ingenieurtechnischen Ablauf aus Datenerhebung, Modellbildung, Simulation und Optimierung – unabhängig davon, wie lange die einzelnen Arbeitsschritte im konkreten Projekt dauern.
Datenerhebung und Georeferenzierung
Am Anfang steht die systematische Erfassung aller Bestandsdaten: Verbrauchswerte der angeschlossenen Kunden, Temperaturfahrkurven, Netzgeometrie, Rohrdimensionen, Dämmstandard sowie die energetische Kennlinie jeder bestehenden Erzeugungsanlage werden zusammengetragen und in einem Geoinformationssystem (GIS) verortet. Wärmeverbräuche werden dabei üblicherweise witterungsbereinigt, das heißt anhand von Gradtagszahlen auf ein Referenzklimajahr normiert – nur so lassen sich unterschiedlich kalte oder milde Winter aus der Lastprognose herausrechnen.
Potenzialanalyse der Wärmequellen
Auf dieser Datenbasis folgt die technische Bewertung der verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen. Bei Geothermie bedeutet das eine geologische, gegebenenfalls seismische Einschätzung des Fündigkeitsrisikos und der erreichbaren Quelltemperatur; bei Solarthermie eine Flächen- und Einstrahlungsanalyse; bei Umweltwärmequellen wie Fluss-, Grund- oder Abwasser eine hydrologische Prüfung der nutzbaren Temperaturspreizung und der verfügbaren Volumenströme über das Jahr. Bei industrieller Abwärme wird zusätzlich die Abhängigkeit der Wärmemenge vom Produktionsprozess untersucht.
Thermo-hydraulische Simulation
Den Kern der eigentlichen Planungsarbeit bildet die zeitschrittbasierte Simulation des Zielnetzes über ein vollständiges Referenzjahr: Für jeden Zeitschritt wird berechnet, wie sich Vorlauf- und Rücklauftemperatur, Druckverhältnisse und Volumenströme im Netz verhalten, wenn Erzeuger wie Wärmepumpenkaskaden, Solarthermie oder ein bestehendes BHKW in unterschiedlicher Kombination und Fahrweise eingesetzt werden. Aus diesen Simulationsläufen ergibt sich sowohl der Deckungsanteil jeder Erzeugungstechnologie über das Jahr als auch die tatsächlich erreichbare Reduktion von Primärenergieeinsatz und CO₂-Emissionen gegenüber dem Ist-Zustand.
Ableitung des Transformationspfads
Den Abschluss bildet die Übersetzung der technischen Simulationsergebnisse in den geforderten Pfad zur Treibhausgasneutralität: Für die Wegmarken 2030, 2035, 2040 und 2045 wird abgeleitet, welcher Erzeugungsmix zu welchem Zeitpunkt technisch realisierbar ist – inklusive der dafür notwendigen Ausbau- und Umrüstungsschritte am Netz selbst, etwa der schrittweisen Absenkung der Vorlauftemperatur oder der Erweiterung des Pufferspeichervolumens.
Was kostet ein Transformationsplan Wärmenetz?
Eine amtliche Preistabelle für Transformationspläne gibt es nicht – der Aufwand hängt stark von Netzgröße, Datenlage und der Anzahl der zu simulierenden Erzeugervarianten ab. Den Löwenanteil der Kosten macht dabei in der Regel nicht die Berichtserstellung selbst aus, sondern die vorgelagerte technische Datenerhebung und Simulation: Je detaillierter die hydraulische Bestandsaufnahme und je mehr Erzeugervarianten simuliert werden müssen, desto höher der Planungsaufwand.
Ab April 2026: Der Transformationsplan Wärmenetz wird Teil der kommunalen Wärmeplanung
Seit dem 1. April 2026 ist die separate Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 der BEW für reguläre Wärmenetze nicht mehr möglich – eine Ausnahme gilt laut aktueller BAFA-Kurzmeldung vom 27. März 2026 ausdrücklich nur noch für industrielle Prozesswärmenetze. Diese Änderung ist keine Kürzung der Fördersystematik, sondern eine strukturelle Verlagerung: Die inhaltlichen Anforderungen an einen Transformationsplan – Ist-Analyse, Potenzialermittlung, Soll-Zustand und Wegmarken bis 2045 – werden nun im Rahmen der gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz erbracht, statt als eigenständiges, separat gefördertes Dokument.
Für Wärmenetzbetreiber heißt das konkret: Die für Modul 2 und Modul 3 der BEW weiterhin zwingend erforderliche Vorlage eines Transformationsplans beziehungsweise Zielbilds für das Bestandsnetz entfällt nicht – sie muss aber nicht länger über ein separat gefördertes Modul-1-Verfahren erstellt werden, sondern kann direkt aus der kommunalen Wärmeplanung beziehungsweise dem nach § 32 WPG bis zum 31. Dezember 2026 fälligen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan abgeleitet werden. In der Praxis rücken damit kommunale Wärmeplanung und Transformationsplanung des einzelnen Netzes noch enger zusammen, als das bislang der Fall war – ein Zusammenhang, den auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in seiner Übersicht zur kommunalen Wärmeplanung betont: Wer seinen Wärmeplan und den zugehörigen Dekarbonisierungsfahrplan bereits sorgfältig und mit ausreichender technischer Tiefe erstellt, hat einen wesentlichen Teil der Transformationsplanung für sein Wärmenetz bereits erledigt.
Welche Rolle spielt die Anlagesimulation bei der Transformationsplanung?
Ein Transformationsplan lebt von belastbaren technischen Aussagen – und genau die liefert erst eine dynamische Anlagesimulation, nicht die reine Auflistung möglicher Wärmequellen. Wärmepumpen, Solarthermie und BHKW verhalten sich im Sommer thermodynamisch grundlegend anders als im Winter; nur eine zeitschrittbasierte Simulation über ein volles Referenzjahr zeigt, ob die geplante Erzeugerkombination auch am kältesten Wintertag die geforderte Vorlauftemperatur liefert.
Simulationssoftware wie Polysun (Vela Solaris) übernimmt in der Transformationsplanung genau diese Funktion: Sie bildet das Zielnetz physikalisch ab – von der hydraulischen Verschaltung der Erzeuger und Speicher über die dynamische Interpolation der COP-Werte von Wärmepumpenkaskaden anhand von Quell- und Vorlauftemperatur bis zur Berechnung der Schichtung im thermischen Pufferspeicher. Weil sich reale Wetterdaten und Lastprofile hinterlegen lassen, lassen sich mehrere Netzvarianten – etwa ein klassisches Hochtemperaturnetz gegenüber einem kalten Nahwärmenetz beziehungsweise Anergienetz unter 25 °C mit entsprechend höherer Wärmepumpeneffizienz – direkt auf identischer Lastbasis vergleichen. Das ist genau die Art von physikalischem Variantenvergleich, wie sie in der Praxis bereits bei der Planung oder Transformation von Wärmenetzen eingesetzt wird: Der Beitrag am Beispiel der Nahwärmenetz-Planung zeigt im Detail, wie sich schon in einer frühen Planungsphase – dort, wo methodisch auch der Transformationsplan ansetzt – exakt beziffern lässt, welche Netzvariante die niedrigsten Wärmegestehungskosten erzielt und wie groß Wärmepumpe und Pufferspeicher tatsächlich ausgelegt werden müssen.
Für die im Transformationsplan geforderte Soll-Analyse bedeutet das einen direkten methodischen Mehrwert: Statt Primärenergie- und CO₂-Einsparung über statische Jahresmittelwerte abzuschätzen, liefert die Simulation die tatsächliche stündliche oder sogar minütliche Erzeugerauslastung über das ganze Jahr – und damit eine physikalisch fundierte, nachvollziehbare Grundlage für jede der geforderten Wegmarken 2030, 2035, 2040 und 2045.
Quellen
Amtliche Quellen und Gesetzestexte: –
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Module, Förderquoten, Fristen, Antragsverfahren
- BAFA – Kurzmeldung zur Änderung an Modul 1 der BEW (27.03.2026)
- § 32 WPG – Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen, inkl. Anlage 3 (Mindestinhalte)
- Wärmeplanungsgesetz (WPG) im Volltext,
- BMWSB – Kommunale Wärmeplanung
Praxisbeispiele:
- Stadtwerke Flensburg – Transformationsplan für Klimaneutralität 2035
- Städtische Werke Energie + Wärme GmbH Kassel – Transformationsplan Fernwärme
- N-ERGIE Nürnberg – Transformationsplan Fernwärme, Stand Juni 2025
- Stadtwerke München (SWM) – Wärmewende München / Transformationsplan
- Mainzer Fernwärme GmbH – Transformationsplan (2023)
Terminologie Österreich und Schweiz: